Einwohnerversammlung

Hauptsatzung der Stadt Königs Wusterhausen – §7

Einwohnerversammlung

(1) Wichtige Angelegenheiten der Stadt können mit den Einwohnern erörtert werden. Zu diesem Zweck können Einwohnerversammlungen für das Gebiet und Teile des Gebietes der Stadt durchgeführt werden.

(2) Der Bürgermeister beruft unter Angabe der Tagesordnung und des Gebietes, auf das die Einwohnerversammlung begrenzt wird, die Einwohnerversammlung ein. Die Einberufung erfolgt durch öffentliche Bekanntmachung von Ort, Zeit und Tagesordnung der Einwohnerversammlung entsprechend den Vorschriften für die Bekanntmachung der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung. Der Bürgermeister oder ein von diesem beauftragter Verwaltungsmitarbeiter leitet die Einwohnerversammlung. Alle Personen, die in der Stadt oder in dem begrenzten Gebiet ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, haben in der Einwohnerversammlung Rede- und Stimmrecht. Darüber hinaus kann sachkundigen Dritten oder Bediensteten der Verwaltung das Wort erteilt werden. Über die Einwohnerversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen. Die Niederschrift ist vom Sitzungsleiter zu unterzeichnen und dem Bürgermeister und der Stadtverordnetenversammlung zuzuleiten.

(3) Die Einwohner können beantragen, dass eine Einwohnerversammlung durchgeführt wird. Der Antrag muss schriftlich bei dem Bürgermeister eingereicht werden und die zu erörternde Angelegenheit bezeichnen. Der Antrag darf nur Angelegenheiten angeben, die innerhalb der letzten zwölf Monate nicht bereits Gegenstand einer Einwohnerversammlung waren. Antragsberechtigt sind alle Einwohner, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Der Antrag muss von mindestens 200 Einwohnern der Stadt unterschrieben sein. Auf dem Antrag sind die Vertrauensperson und die stellvertretende Vertrauensperson zu benennen; im Übrigen gilt § 31 BbgKWahlG.

(4) Sind die Voraussetzungen für die Durchführung einer Einwohnerversammlung erfüllt, so soll diese innerhalb von 3 Monaten nach Eingang des Antrages bei dem Bürgermeister durchgeführt werden.