Sitzung des Hauptausschusses vom 23.08.2021

Am vergangenen Montag tagte der Hauptausschuss der Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen mit einer umfangreichen Tagesordnung. Zu Beginn der Sitzung machte sich eine Veränderung deutlich – die Bürgermeisterin Michaela Wiezorek nahm wieder im Präsidium des Hauptausschusses Platz.

Baumschutzsatzung vorerst zurückgezogen – nach einigen Rückfragen zum Entwurf der Baumschutzsatzung und zahlreichen angekündigten Änderungen zog die Bürgermeisterin Michaela Wiezorek die Konsequenz und zog die Vorlage vorläufig zurück, um offene Fragen und Änderungshinweise mit der nötigen Sorgfalt zu diskutieren.

B-Plan Eschenweg in Zeesen fand breite Zustimmung – aus Sicht der SPD-Fraktion sind Vorhaben die nach innen verdichtende Wohngebiete abrunden, zu unterstützen.

Die Bauprogramme „Zum langen Berg“ in Zernsdorf, in der Mittelstraße in Niederlehme, Am Luch in Zeesen, im Rotschwänzchenweg in Wernsdorf erhielten ebenfalls breite Zustimmung.

Einstimmig empfiehlt der Hauptausschuss die Übernahme des alten Bahnhofes in Zeesen als Dorfgemeinschaftshaus als Mietobjekt. Hier sei nochmal ausdrücklich erwähnt, dass es vor einiger Zeit einen Eigentümerwechsel gab und der Bahnhof nicht mehr in Besitz eines Stadtbekannten Reichsbürgers ist, sondern inzwischen im Eigentum eines Österreichischen Konsortium steht. Die Anmietung des Bahnhofs kann aber nur als Übergangslösung betrachtet werden, langfristig wird für Zeesen ein echtes Bürgerhaus gebraucht.

Weiterhin standen eine Reihe von Personalentscheidungen auf der Tagesordnung. Der Hauptausschuss empfiehlt die Bestellung von Diana Manthey als Werkleiterin des Betriebshofes, die Bennennung von Kämmerer Axel Böhm als allgemeiner Vertreter der Bürgermeisterin, sowie Neu- und Umbesetzungen in den Fachausschüssen und Aufsichtsräten, die aufgrund der Umbildungen der Fraktionen notwendig wurde und nach den gesetzlichen Verfahren der Kommunalverfassung vorgenommen wurde.

Die Anträge der SPD-Fraktion zur Vergaberichtlinie für Wohnbauland im Rahmen des Einheimischenmodells und zur Erstellung einer Folgekostenrichtlinie zum Abschluss städtebaulicher Verträge wurden mehrheitlich empfohlen.