Änderungsanträge zur Doppischen Haushaltssatzung 2016 (BV 20-15-192)

Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen möge folgende Änderungen zum Haushaltsplan 2016 beschließen:

  1. Aufnahme von Kosten in Höhe von 50.000,00 € für die Erstellung eines Entwick- lungskonzeptes und für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Schaffung ei- nes Jugendfreizeitzentrums im Wohngebiet „Luckenwalder Str. Nord“ und für eine Machbarkeitsstudie zur Schaffung einer Skaterhalle im Stadtgebiet.
  2. Aufnahme von Kosten in Höhe von 15.000,00 € für die Ermittlung zusätzlicher Bedarfe im Öffentlichen Personennahverkehr im Stadtgebiet.
  3. Erhöhung der Aufwendungen für Personalkosten in Höhe von 300.000,00 € für eine mögliche Erhöhung der Personalstellen. Diese Position ist mit einem Sperr- vermerk zu versehen, bis ein Vorschlag über den Umfang der Investitionen im Rahmen der Nachtragshaushaltsplanung zur Beschlussfassung vorliegt.

Begründung:

Zu 1): Grundlage für den Änderungsantrag bilden die Beschlüsse der Stadtverordnetenver- sammlung vom 14. Dezember 2015 (BV 10-15-176 und BV 10-15-177). Die Stadtverordneten- versammlung hat den Bürgermeister zur Erstellung der entsprechenden Konzepte und Studien beauftragt. In logischer Konsequenz müssen dafür auch entsprechende Haushaltsmittel einge- stellt werden. Die SPD-Fraktion hatte dies bereits in einem Positionspapier vom 30.10.2015 ge- fordert.

Zu 2): In Ergänzung zum Nahverkehrsplan des Landkreises ist es der SPD-Fraktion ein besonde- res Anliegen über die Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs in unserer Stadt ver- tiefend zu diskutieren. Hierzu gilt es zunächst ergänzende Bedarfe zu ermitteln um ggf. zusätz- liche Angebote bei der RVS zu bestellen. Für einen Diskussionsprozess und die Ermittlung von zusätzlichen Bedarfen im ÖPNV sind entsprechende Haushaltsmittel einzuplanen. Die Umset- zung der sich daraus ergebenen Ergebnisse sind für den Nachtragshaushalt 2016 oder den Haushalt 2017 zu berücksichtigen, bspw. Mittel für die Bestellung zusätzlicher Buslinien oder die Durchführung von Pilotphasen.

Zu 3): Die Stadt Königs Wusterhausen erfreut sich seit Jahren über ein Anwachsen der Bevölke- rungszahlen und die wirtschaftlichen Möglichkeiten in erheblichen Maße Investitionen in der Stadt umzusetzen. Die Stadtverordnetenversammlung hat dazu in den vergangenen Jahren ambitionierte Investitionsprogramme beschlossen, allerdings sind diese nur selten im entspre- chenden Haushaltsjahr umgesetzt worden. Die Höhe der Investitionen hat sich nahezu verdrei- facht, während der Personalbestand auf gleichem Niveau gehalten wurde.

Der Bürgermeister hat angekündigt, die geplanten Investitionen für die kommenden Jahre auf den Prüfstand zu stellen und im Rahmen eines Nachtragshaushaltsplanes über den Umfang der Investitionen zu diskutieren. Für die SPD-Fraktion muss das einhergehen, mit einer Anglei- chung der Personalstellen. Bis dieser Diskussionsprozess abgeschlossen ist, soll die Summe mit einem Sperrvermerk versehen werden, bis der Bürgermeister einen entsprechenden Vorschlag unterbreitet.

Darüber hinaus soll der Bürgermeister finanziellen Handlungsspielraum erhalten, auch in an- deren Bereichen der Verwaltung Anpassungen im Personalbestand vorzunehmen.