„Wir für KW“ zieht Vorlage zurück – eigener Entwurf der SPD-Fraktion

Aus der Märkischen Allgemeinen Zeitung vom 13. Mai:

Die Stadt Königs Wusterhausen hat 80 Kilometer Uferzone, die von Bebauung frei gehalten und für die Allgemeinheit zugänglich sein sollen. Dazu besteht im Stadtparlament Konsens. Wie dies aber gesichert werden kann, darüber gehen die Auffassungen weit auseinander. Die einen wollen ein Vorkaufsrecht erzwingen, während andere von Enteignung sprechen.

Königs Wusterhausen. Die Uferzonen in der Stadt Königs Wusterhausen sollen trotz des Zuzugs weitgehend von Bebauung freibleiben und im Interesse der Allgemeinheit öffentlich zugänglich sein beziehungsweise wieder werden. Dieses Grundanliegen wird von allen Stadtverordneten mitgetragen und wurde in den vergangenen Jahren bei Bebauungsplänen auch weitgehend umgesetzt.

Angesichts der immer dichteren Bebauung brachte die Fraktion „Wir für KW“ daher jetzt im Stadtparlament einen Beschlussvorschlag ein, wonach der Bürgermeister eine Uferzonen-Satzung erarbeiten lassen sollte. „Der freie Zugang zu allen Gewässern, die Veräußerung, die gesellschaftliche Nutzung und das Bauverbot für Uferzonen“ sollten darin festgesetzt werden. Das Schwemmland wurde ausdrücklich einbezogen, wobei ein Vorkaufsrecht und gegebenenfalls der Ankauf dieser Flächen durch die Stadt verankert werden sollte, um eine öffentliche Nutzung zu ermöglichen.

Ins Spiel gebrachte Regelungen seien unflexibel

Anfangs forderte der Fraktionschef von „Wir für KW“, Michael Reimann, dazu in der Diskussion sogar eine namentliche Abstimmung. Bürgermeister Lutz Franzke (SPD) aber ließ keinen Zweifel, dass ihm dieser Vorschlag viel zu weit geht. „Das kommt einem Angriff auf bestehendes Eigentum gleich.“ Ähnlich äußerte sich Tobias Schröter (SPD). Die Regelungen seien unflexibel und ließen keine Einzelfallprüfung zu. „Diese Satzung ist nicht umsetzbar und kommt einer Enteignung gleich.“ Schröter kündigte an, dass die SPD-Fraktion dazu auf der nächsten Sitzung einen eigenen Vorschlag einbringen wird. Reimann lenkte ein und zog im Interesse einer weiteren ergebnisoffenen Debatte die Vorlage zurück.

Die Diskussion zeigte unmissverständlich, dass die Umsetzung dieser Satzung eine bisher in der Stadt einzigartige Klagewelle hervorrufen würde. Die Stadt Königs Wusterhausen weist 80 Kilometer Uferbereich auf, davon befinden sich 47 Kilometer im Außenbereich, der ohnehin nicht bebaut werden darf. Weitere neun Kilometer bilden Biotope.

Von Franziska Mohr

Und so lautet der angesprochene Antrag:

Entschließungsantrag:
Grundsätze bei der Aufstellung und bei Änderungen von Bebauungsplänen

Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen möge beschließen:

Bei der Aufstellung bzw. Änderung von Bebauungsplänen auf dem Gebiet der Stadt Königs Wusterhausen soll stärker als bisher auf die Mehrung des Nutzens für die Allgemeinheit besonderer Wert gelegt werden. Die Stadtverwaltung ist aufgefordert, folgende Belange zum Wohle der Stadt und der größtmöglichen Partizipation durch die Bürgerinnen und Bürger noch akzentuierter zu berücksichtigen:

1. Verhältnismäßiger Ausbau von Verkehrs- (Straßen, Gehwege, etc.) und Bildungsinfrastruktur (Kindertagesstätten, Schulen, etc.).

2. Freihaltung der Uferzonen und Zugang zu diesen.
3. Angemessene Spielplätze in Wohnnähe.
4. Ausreichend Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder.

Es ist jeweils darauf hinzuwirken, dass diese Belange in die Planung einbezogen werden oder mit dem Bauherrn vertraglich vereinbart werden.

Der zuständige Ausschuss ist regelmäßig und umfassend zu informieren.

Begründung:

Königs Wusterhausen ist eine wachsende Stadt, in die es immer mehr Menschen zieht. Darauf sind wir stolz und begleiten diesen Prozess bereits seit Jahren. Steigende Einwohnerzahlen führen aber auch zu neuen Problemlagen. So werden Wohnraum und Bildungseinrichtungen an ihre Kapazitätsgrenzen kommen. Wir begrüßen die zahlreichen Investoren, die beispielsweise neuen Wohnraum schaffen oder Wohngebiete erschließen. Es muss dabei aber unser Ziel sein, dass diese sich in Zusammenarbeit mit der Stadt an dem notwendigen Ausbau von Bildungseinrichtungen, Verkehrswegen und Stellplätzen aber auch Spielplätzen beteiligen. Deshalb bekräftigt die Stadtverordnetenversammlung ihren Willen die oben aufgeführten Punkte in besonderer Weise innerhalb des Wirkungskreises der Stadtverwaltung zu berücksichtigen.

Ebenso wollen wir dem in Artikel 40 Absatz 3 der Brandenburgischen Landesverfassung niedergelegten Grundsatz der freien Uferzonen gerecht werden: „Land, Gemeinden und Gemeindeverbände sind verpflichtet, der Allgemeinheit den Zugang zur Natur, insbesondere zu Bergen, Wäldern, Seen und Flüssen, unter Beachtung der Grundsätze für den Schutz der natürlichen Umwelt freizuhalten und gegebenenfalls zu eröffnen.“.

Die Stadtverordnetenversammlung und insbesondere der zuständige Fachausschuss unterstützen die Verwaltung bei der Umsetzung dieser Vorgaben und werden jedes Projekt im Einzelfall betrachten.